4. Teil Ausbilderprüfung - Dein Weg zum ersten Lehrling: Das Feststellungsverfahren
In dieser Serie bereiten wir die wichtigsten Themen der österreichischen Ausbilderprüfung verständlich und praxisnah auf, damit du für die Prüfung perfekt gerüstet bist und den Ausbildungsalltag souverän meisterst – egal, ob Einsteiger oder erfahrene:r Ausbilder:in!
Du hast die Ausbilderprüfung in der Tasche, bist voller Tatendrang und bereit, dein wertvolles Wissen an die nächste Generation weiterzugeben? Fantastisch! Der Entschluss, Lehrlinge auszubilden, ist eine der wichtigsten und nachhaltigsten Investitionen in die Zukunft deines Betriebs und deiner gesamten Branche. Du sicherst dir nicht nur die Fachkräfte von morgen, sondern prägst sie auch nach den Werten und Qualitätsstandards deines Unternehmens.
Bevor du jedoch den ersten Lehrvertrag unterschreiben kannst, steht ein entscheidender, offizieller Schritt an: das Feststellungsverfahren. Dieser Prozess mag auf den ersten Blick wie eine bürokratische Hürde wirken. In Wahrheit ist er aber viel mehr: Er ist der grundlegende Qualitätscheck, der deinen Betrieb offiziell als professionelle Ausbildungsstätte legitimiert. Er stellt sicher, dass junge Menschen eine fundierte und umfassende Ausbildung erhalten, die den hohen Standards des österreichischen dualen Systems gerecht wird.
Dieser Artikel ist dein praxisnaher Leitfaden durch den gesamten Prozess. Wir entmystifizieren das Verfahren, erklären dir Schritt für Schritt, was auf dich zukommt, worauf die Behörden achten und wie du dich optimal vorbereitest, damit dein Weg zum ersten Lehrling ein voller Erfolg wird.
Das Feststellungsverfahren: Was ist das und wann ist es für dich relevant?
Das Feststellungsverfahren ist im § 3a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) verankert.Es ist das offizielle Verfahren, bei dem die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WKO) prüft, ob dein Unternehmen die rechtlichen, betrieblichen und personellen Voraussetzungen erfüllt, um Lehrlinge in einem bestimmten Lehrberuf qualifiziert ausbilden zu dürfen.Es geht darum sicherzustellen, dass dein Betrieb nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in der Lage ist, alle im Lehrberuf vorgeschriebenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.
Die gute Nachricht vorweg: Du musst dieses Verfahren nicht für jeden einzelnen Lehrling wiederholen. Aber es gibt klare Situationen, in denen es unumgänglich ist.
Wann musst du einen Antrag stellen?
Ein Feststellungsverfahren ist für dich zwingend erforderlich, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
- Du möchtest den allerersten Lehrling in deinem Betrieb ausbilden. Ganz egal, in welchem Lehrberuf – vor dem ersten Lehrverhältnis überhaupt ist dieses Verfahren der Startpunkt.
- Du möchtest in einem neuen Lehrberuf ausbilden, der nicht mit einem bereits genehmigten verwandt ist. Wenn du bereits die Berechtigung für einen Lehrberuf hast (z.B. Tischler/in) und nun einen Lehrling in einem völlig anderen Bereich (z.B. IT-Systemtechnik) ausbilden willst, ist ein neues Verfahren nötig. Die entscheidende Regel lautet: Ist der neue Lehrberuf mit dem alten nicht mindestens "zur Hälfte verwandt", brauchst du einen neuen Bescheid.Was als "verwandt" gilt und welche Lehrzeiten angerechnet werden, ist in der offiziellen Lehrberufsliste genau definiert.
- Du hast länger als 10 Jahre keinen Lehrling mehr im betreffenden Beruf ausgebildet. Die Arbeitswelt und die Anforderungen an Berufe ändern sich rasant. Wenn seit dem Beginn des letzten Lehrverhältnisses in einem bestimmten Beruf mehr als ein Jahrzehnt vergangen ist, möchte die Lehrlingsstelle sicherstellen, dass dein Betrieb immer noch auf dem neuesten Stand der Technik und der Ausbildungsinhalte ist.
Wann ist kein neues Verfahren nötig?
- Für jeden weiteren Lehrling im selben, bereits genehmigten Lehrberuf (solange die 10-Jahres-Frist nicht überschritten ist).
- Bei einer Betriebsübergabe oder einer Änderung der Rechtsform (z.B. Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH). In diesem Fall geht die Ausbildungsberechtigung auf den Nachfolger über. Du solltest die Lehrlingsstelle aber über die Änderung informieren.
Das Verfahren ist also kein einmaliger Stempel für die Ewigkeit, sondern eine dynamische Genehmigung, die an die aktuelle Fähigkeit deines Betriebs gekoppelt ist, einen spezifischen Lehrplan – das sogenannte "Berufsbild" – zu vermitteln. Das sichert die Qualität und Aktualität der Ausbildung.
Die drei Säulen der Eignung: Was die Lehrlingsstelle bei dir prüft
Für einen positiven Feststellungsbescheid bewertet die Lehrlingsstelle deinen Betrieb anhand von drei zentralen Kriterien. Stell dir diese wie drei Säulen vor, die zusammen das Fundament für eine qualitativ hochwertige Ausbildung bilden. Nur wenn alle drei Säulen stabil sind, wird dein Antrag genehmigt.
Säule 1: Rechtliche Eignung
Dies ist die formale Grundlage. Die Lehrlingsstelle prüft, ob du rechtlich überhaupt befugt bist, die Tätigkeiten auszuüben, die du dem Lehrling beibringen sollst.
- Gewerbeberechtigung: In den meisten Fällen ist das die aufrechte Gewerbeberechtigung für das entsprechende Handwerk oder Gewerbe.
- Andere Berufe: Die Lehrlingsausbildung ist aber nicht auf Gewerbebetriebe beschränkt. Auch Angehörige der freien Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten), Vereine oder Gebietskörperschaften können ausbilden, sofern sie die nötigen fachlichen Tätigkeiten ausüben.
- Persönliche Eignung: Es wird auch geprüft, ob gegen dich als Lehrberechtigten ein gesetzliches Verbot zur Ausbildung von Lehrlingen vorliegt, beispielsweise aufgrund bestimmter rechtskräftiger Verurteilungen.
Säule 2: Betriebliche Eignung
Diese Säule ist das Herzstück der Prüfung und erfordert deine meiste Vorbereitung. Hier geht es darum, ob dein Betrieb so eingerichtet ist und geführt wird, dass alle im Berufsbild festgelegten Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können.
- Der "Lehrplan" deines Betriebs: Für jeden Lehrberuf gibt es eine offizielle Ausbildungsordnung, die das Berufsbild enthält. Dieses Berufsbild listet detailliert – oft nach Lehrjahren gegliedert – auf, was ein Lehrling am Ende seiner Ausbildung können muss.
- Dein praktischer Selbst-Check: Lade dir die Ausbildungsordnung für deinen Wunsch-Lehrberuf herunter. Geh sie Punkt für Punkt durch und frage dich ehrlich:
- Haben wir die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und die aktuelle Software?
- Führen wir diese spezifischen Arbeitsprozesse und Tätigkeiten in unserem Betriebsalltag tatsächlich durch?
- Können wir dem Lehrling reale, praxisnahe Aufgaben in all diesen Bereichen geben?
- Die Betriebsgröße ist nicht entscheidend: Eine wichtige Botschaft ist, dass auch Einpersonenunternehmen (EPU) oder kleine Betriebe Lehrlinge ausbilden können! Wichtig ist nicht die Anzahl der Mitarbeiter, sondern dass die Betreuung des Lehrlings und die Vermittlung der Inhalte gewährleistet sind.
Säule 3: Personelle Eignung
Die besten Maschinen und Aufträge nützen nichts ohne eine Person, die das Wissen pädagogisch und fachlich fundiert vermitteln kann. Deshalb ist die personelle Eignung die dritte tragende Säule.
- Ein qualifizierter Ausbilder muss verfügbar sein: In deinem Betrieb muss eine Person als Ausbilder benannt werden. Das kannst du als Lehrberechtigter selbst sein oder ein geeigneter Mitarbeiter, den du damit betraust.
- Nachweis der Ausbilderqualifikation: Diese Qualifikation wird in der Regel durch das Zeugnis der Ausbilderprüfung oder durch die Teilnahme an einem Ausbilderkurs (mindestens 40 Stunden) mit anschließendem Fachgespräch nachgewiesen.Es gibt auch eine Reihe von anderen Prüfungen (z.B. Meisterprüfung), die als gleichwertig anerkannt werden.
- Wichtiger Tipp – Die 18-Monats-Frist: Solltest du zum Zeitpunkt des Antrags die Ausbilderqualifikation noch nicht besitzen, ist das kein Hinderungsgrund! Das Gesetz räumt dir eine Frist von 18 Monaten ab Rechtskraft des Feststellungsbescheids ein, um die Qualifikation nachzuholen oder einen bereits qualifizierten Ausbilder zu bestellen. In dieser Übergangszeit darfst du den Lehrling bereits ausbilden.
Diese drei Säulen greifen ineinander. Die Behörden prüfen nicht nur einzelne Aspekte, sondern das Gesamtkonzept: Du darfst die Tätigkeit ausüben (rechtlich), du hast die Mittel dazu (betrieblich) und du oder deine Mitarbeiter haben die Kompetenz, es zu lehren (personell).
Schritt für Schritt zum Lehrbetrieb: Der Ablauf des Verfahrens
Wenn du deine Hausaufgaben gemacht und die drei Säulen geprüft hast, kann es losgehen. Der eigentliche Prozess ist transparent und klar strukturiert.
Schritt 1: Der Antrag
Der erste Schritt ist die formelle Antragstellung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer deines Bundeslandes.
- So stellst du den Antrag: Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder bequem online über das eService-Portal der WKO oder du lädst dir das entsprechende Formular als PDF herunter, füllst es aus und schickst es an die Lehrlingsstelle.
- Kosten: Das Antragsverfahren selbst ist gebührenfrei.
- Timing: Stelle den Antrag rechtzeitig, also deutlich bevor du einen Lehrling einstellen möchtest. Das Verfahren benötigt etwas Zeit.
Schritt 2: Die Vorbereitung auf den "Lokalaugenschein"
Nachdem dein Antrag eingegangen ist, wird sich die Lehrlingsstelle bei dir melden, um einen Termin für eine Betriebsbesichtigung – den sogenannten "Lokalaugenschein" – zu vereinbaren. Nutze die Zeit bis dahin für die Vorbereitung.
- Unterlagen bereitlegen: Halte alle relevanten Dokumente griffbereit: deine Gewerbeberechtigung, dein Ausbilderzeugnis (falls vorhanden) und idealerweise eine erste Skizze deines Ausbildungsplans, der sich am Berufsbild orientiert.
- Betriebsräume vorbereiten: Sorge dafür, dass deine Werkstätte, dein Büro oder deine Praxis einen sauberen, sicheren und professionellen Eindruck macht. Es geht nicht um Hochglanz, sondern um einen geordneten und arbeitssicheren Zustand.
Schritt 3: Der Besuch von Lehrlingsstelle & Arbeiterkammer
Sei nicht nervös, dieser Termin ist ein Gespräch auf Augenhöhe. In der Regel kommen zwei Personen zu dir: ein Vertreter der Lehrlingsstelle (WKO) und ein Vertreter der Arbeiterkammer (AK).Diese duale Besetzung ist ein Kernstück des österreichischen Systems der Sozialpartnerschaft. Sie stellt sicher, dass sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die des zukünftigen Lehrlings berücksichtigt werden.
- Was wird geprüft? Die Besucher werden sich mit dir deinen Betrieb ansehen. Sie gleichen die Realität vor Ort mit den Anforderungen des Berufsbildes und den drei Säulen der Eignung ab. Sie wollen sehen, dass die Maschinen vorhanden und sicher sind und dass die Arbeitsabläufe eine Ausbildung ermöglichen. Erwarte Fragen zu deinem Ausbildungskonzept: Wie planst du die Einarbeitung? Wer ist der Ansprechpartner für den Lehrling? Wie stellst du sicher, dass alle Ausbildungsinhalte abgedeckt werden?
Schritt 4: Der Feststellungsbescheid
Nach dem Besuch und einer internen Abstimmung (die Lehrlingsstelle gibt der AK eine Frist von drei Wochen zur Stellungnahme) erhältst du den offiziellen Bescheid per Post.Es gibt drei mögliche Ergebnisse:
- Positiver Bescheid: Herzlichen Glückwunsch! Dein Betrieb ist nun offiziell als Lehrbetrieb für den beantragten Lehrberuf anerkannt.
- Positiver Bescheid mit Auflagen: Du erhältst die Genehmigung, aber unter bestimmten Bedingungen. Die häufigste Auflage ist die Verpflichtung, einen Ausbildungsverbund einzugehen (mehr dazu im nächsten Kapitel).
- Negativer Bescheid: Dein Antrag wurde abgelehnt. Der Bescheid enthält eine genaue Begründung, welche Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Das gibt dir die Möglichkeit, die Mängel zu beheben und einen neuen Antrag zu stellen.
Wichtige Frist: Ein positiver Bescheid ist nicht ewig gültig! Du musst innerhalb von 15 Monaten nach Rechtskraft des Bescheids tatsächlich einen Lehrling aufnehmen. Tust du das nicht, verfällt die Genehmigung und du musst das Verfahren erneut durchlaufen.
Plan B für Profis: Der Ausbildungsverbund als smarte Lösung
Was passiert, wenn bei der Prüfung festgestellt wird, dass dein Betrieb zwar exzellent in vielen Bereichen ist, aber ein, zwei spezifische Fertigkeiten aus dem Berufsbild nicht abdecken kann? Das ist kein K.o.-Kriterium, sondern der Moment, in dem der Ausbildungsverbund ins Spiel kommt.
Diese Option ist ein Paradebeispiel für die Flexibilität des dualen Systems und sollte nicht als Mangel, sondern als intelligente Strategie verstanden werden.
- Was ist ein Ausbildungsverbund? Es ist eine formelle Kooperation, bei der jene Ausbildungsinhalte, die du nicht vermitteln kannst, gezielt an einen Partner "ausgelagert" werden. Dieser Partner kann ein anderer Betrieb sein oder eine spezialisierte Bildungseinrichtung wie das WIFI oder das bfi.
- Verpflichtender vs. Freiwilliger Verbund:
- Ein verpflichtender Ausbildungsverbund wird dir im Feststellungsbescheid vorgeschrieben, wenn du Teile des Berufsbildes nicht abdecken kannst. Die Kosten für diese externen Kursmaßnahmen trägst du als Lehrbetrieb.
- Ein freiwilliger Ausbildungsverbund ist deine eigene strategische Entscheidung. Du kannst ihn nutzen, um deinem Lehrling zusätzliche, über das Berufsbild hinausgehende Qualifikationen (z.B. spezielle Software-Schulungen, Sprachkurse, Persönlichkeitstrainings) zu ermöglichen und deine Ausbildung so noch attraktiver zu machen.
- Wie funktioniert das praktisch? Dein Unternehmen bleibt der Haupt-Lehrbetrieb und der Lehrling hat seinen Lehrvertrag mit dir. Die Details der ergänzenden Ausbildung beim Partnerbetrieb werden im Lehrvertrag festgehalten.
Der Ausbildungsverbund ist der Schlüssel, der es auch hochspezialisierten Betrieben, Nischenanbietern und Kleinunternehmen ermöglicht, am Ausbildungssystem teilzunehmen. Er sichert eine lückenlose Ausbildung für den Lehrling und stärkt die Vielfalt der Ausbildungslandschaft.
Fristen, Termine und die nächsten Schritte: Dein Fahrplan nach der Genehmigung
Du hast den positiven Feststellungsbescheid in der Hand – ein riesiger Meilenstein! Jetzt beginnt die Phase der Umsetzung. Damit hier alles glattläuft, ist es entscheidend, die nächsten Fristen genau im Kopf zu haben. Ein kleiner Fehler kann hier zu unnötigen Verzögerungen führen.
Diese Übersicht fasst die wichtigsten Termine zusammen und dient dir als Checkliste:
Aktion | Frist / Zeitpunkt | Wichtige Anmerkung |
Antrag auf Feststellung stellen | Vor der Einstellung des Lehrlings | Das Verfahren ist der allererste, unumgängliche Schritt. |
Ersten Lehrling aufnehmen | Innerhalb von 15 Monaten nach Rechtskraft des Bescheids | Sonst verliert der Bescheid seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. |
Lehrling bei der ÖGK anmelden | Vor dem ersten Arbeitstag | Die Anmeldung zur Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung) ist eine gesetzliche Pflicht. Keine Ausnahmen!. |
Lehrling bei der Berufsschule anmelden | Innerhalb von 2 Wochen nach Lehrbeginn | Die rechtzeitige Anmeldung sichert den Schulplatz. Die Formulare erhältst du bei der Lehrlingsstelle. |
Lehrvertrag bei der Lehrlingsstelle einreichen | Innerhalb von 3 Wochen nach Lehrbeginn | Der schriftliche Lehrvertrag muss zur "Protokollierung" (offiziellen Registrierung) eingereicht werden. Es werden vier Exemplare benötigt (für dich, den Lehrling, die Lehrlingsstelle und die AK). |
Mit dem positiven Bescheid in der Tasche kannst du dich nun auf die nächsten spannenden Aufgaben konzentrieren:
- Den passenden Lehrling finden und auswählen.
- Den Lehrvertrag aufsetzen (die WKO stellt dafür Standardformulare zur Verfügung).
- Das Onboarding und den ersten Arbeitstag deines neuen Teammitglieds planen.
Fazit: Du bist bereit!
Das Feststellungsverfahren ist mehr als nur ein administrativer Akt. Es ist deine offizielle Eintrittskarte in die Gemeinschaft der Ausbildungsbetriebe und ein starkes Qualitätssiegel für dein Unternehmen. Eine gute Vorbereitung, insbesondere die ehrliche Auseinandersetzung mit dem Berufsbild deines Lehrberufs, ist der Schlüssel zum Erfolg.
Sieh den Prozess als Chance, deine eigenen Abläufe zu reflektieren und die Ausbildung von Anfang an auf ein solides Fundament zu stellen. Mit der Genehmigung bist du nicht allein. Die Lehrlingsstelle ist von nun an nicht mehr nur Prüfinstanz, sondern dein zentraler Ansprechpartner und Partner in allen Fragen der Ausbildung. Nutze die Ressourcen, die dir jetzt zur Verfügung stehen! Informiere dich über Förderungen, verwende die professionellen Ausbildungsleitfäden und bleibe mit deiner Lehrlingsstelle in Kontakt.
Du hast den ersten wichtigen Schritt gemeistert. Jetzt beginnt die erfüllende Aufgabe, einen jungen Menschen auf seinem Weg ins Berufsleben zu begleiten. Viel Erfolg dabei!
Essenzielle Links für deinen Start
- Anträge und Formulare der WKO: Hier findest du den Online-Antrag und die Formulare zum Download.https://www.wko.at/service/bildung-lehre/antraege-und-formulare-zur-lehrlingsausbildung.html
- Ausbildungsmappe für Lehrbetriebe: Ein umfassendes Nachschlagewerk mit allen rechtlichen Details, Checklisten und Vorlagen.https://www.wko.at/oe/lehre/ausbildungsmappe-fuer-lehrbetriebe.pdf
- Offizielle Lehrberufsliste: Hier kannst du die Verwandtschaft von Lehrberufen und Anrechnungszeiten prüfen.https://lehrberufsliste.bic.at/
- Kontakt zu den Lehrlingsstellen: Finde hier den direkten Ansprechpartner in deinem Bundesland.https://www.wko.at/service/bildung-lehre/lehrlingsstellen-der-wirtschaftskammern.html
- Qualität in der Lehre: Eine Plattform mit wertvollen Tipps, Ausbildungsleitfäden und Best-Practice-Beispielen.https://www.qualitaet-lehre.at/