3. Teil Ausbilderprüfung - Voraussetzungen für Lehrbetriebe und Ausbilder

In dieser Serie bereiten wir die wichtigsten Themen der österreichischen Ausbilderprüfung verständlich und praxisnah auf, damit du für die Prüfung perfekt gerüstet bist und den Ausbildungsalltag souverän meisterst – egal, ob Einsteiger oder erfahrene:r Ausbilder:in!

3. Teil Ausbilderprüfung - Voraussetzungen für Lehrbetriebe und Ausbilder
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Du bist ein Profi in deinem Fachgebiet. Du beherrschst dein Handwerk, kennst deine Branche in- und auswendig und hast dir über Jahre einen wertvollen Schatz an Erfahrung und Wissen aufgebaut. Jetzt spürst du den Wunsch, dieses Wissen weiterzugeben und die nächste Generation von Fachkräften zu formen. Die Entscheidung, Lehrlinge auszubilden, ist mehr als nur eine unternehmerische Strategie – es ist eine Berufung und eine der wertvollsten Investitionen in die Zukunft deines Unternehmens und der gesamten österreichischen Wirtschaft.Das duale Ausbildungssystem ist das Fundament unseres Wohlstands, und als Ausbilder wirst du zu einem seiner wichtigsten Träger.  

Doch der Weg vom Fachexperten zum zertifizierten Ausbilder und dein Unternehmen zum anerkannten Lehrbetrieb kann auf den ersten Blick wie ein Labyrinth aus Paragrafen, Anträgen und Zuständigkeiten wirken. Genau hier setzt dieser Leitfaden an. Wir nehmen dich an die Hand und führen dich Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess. Wir entmystifizieren die rechtlichen Rahmenbedingungen, zeigen dir die konkreten Anforderungen und geben dir praxisnahe Tipps, damit du sicher und kompetent dein Ziel erreichst.

Dieser Artikel ist deine umfassende Roadmap und gliedert sich in drei zentrale Etappen, die wir gemeinsam meistern werden:

  1. Das Fundament: Wir klären die grundlegenden rechtlichen Rollen, definieren die persönlichen Voraussetzungen für dich als Ausbilder und die Anforderungen an dein Unternehmen als Lehrbetrieb.
  2. Deine persönliche Qualifikation: Wir zeigen dir den detaillierten Weg zu deiner "Lizenz zum Ausbilden", vom Ausbilderkurs bis hin zu cleveren Abkürzungen, die dir Zeit und Geld sparen können.
  3. Die offizielle Zulassung deines Betriebs: Wir begleiten dich durch den entscheidenden Prozess des Feststellungsverfahrens, mit dem dein Unternehmen die formelle Berechtigung zur Ausbildung erhält.

Bist du bereit? Dann lass uns gemeinsam den Grundstein für deine Zukunft als Ausbildungs-Profi legen.

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Das Fundament – Wer darf in Österreich überhaupt ausbilden?

Bevor wir in die praktischen Schritte eintauchen, ist es entscheidend, das rechtliche Fundament zu verstehen. Das österreichische Berufsausbildungsgesetz (BAG) definiert klar, wer welche Rolle im Ausbildungsprozess einnimmt. Diese Unterscheidung ist keine bürokratische Spitzfindigkeit, sondern ein durchdachtes System, das Qualität und Verantwortlichkeit sicherstellt.

Die Schlüsselrollen im Überblick: Lehrberechtigter vs. Ausbilder

Im Kontext der Lehrlingsausbildung gibt es zwei zentrale Akteure: den Lehrberechtigten und den Ausbilder. Auch wenn diese Rollen von ein und derselben Person ausgeübt werden können, sind ihre rechtlichen Definitionen und Pflichten klar getrennt. 

Der Lehrberechtigte

ist die juristische oder natürliche Person, die den Lehrvertrag mit dem Lehrling abschließt und die rechtliche Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt.Einfach ausgedrückt: Der Lehrberechtigte ist das Unternehmen oder die Organisation, die offiziell ausbilden darf. Das kann ein Einzelunternehmer, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Aktiengesellschaft (AG), aber auch ein Freiberufler wie ein Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt sein. 

Der Ausbilder ist hingegen die konkrete, physische Person im Betrieb, die für die tatsächliche, fachliche und pädagogische Anleitung des Lehrlings zuständig ist.Du als Ausbilder bist der Mentor, der Wissensvermittler und die erste Anlaufstelle für den Lehrling im betrieblichen Alltag.  

Diese Trennung von rechtlicher Gesamtverantwortung und praktischer Ausführung ist ein Kernprinzip des Systems. Selbst wenn ein Unternehmen einen qualifizierten Ausbilder bestellt, bleibt die letztendliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung immer beim Lehrberechtigten, also beim Unternehmen selbst.In bestimmten Fällen ist die Bestellung eines Ausbilders sogar gesetzlich vorgeschrieben. Eine juristische Person wie eine GmbH oder AG muss immer einen Ausbilder benennen, da die Firma als abstrakte Einheit nicht selbst unterweisen kann.Diese Struktur schützt den Lehrling doppelt: durch die finanzielle und rechtliche Haftung des Unternehmens und durch die nachgewiesene pädagogische Kompetenz der Person, die ihn tagtäglich anleitet.  

Die Voraussetzungen für den Lehrbetrieb (Lehrberechtigten)

Damit dein Unternehmen die Rolle des Lehrberechtigten übernehmen darf, müssen gemäß Berufsausbildungsgesetz mehrere Kriterien erfüllt sein. Diese stellen sicher, dass der Betrieb eine solide und seriöse Basis für die Ausbildung bietet.

  1. Gewerbeberechtigung: Das Unternehmen muss über die rechtliche Befugnis verfügen, jene Tätigkeiten auszuüben, in denen der Lehrling ausgebildet werden soll. Ein Tischlereibetrieb darf also Tischler ausbilden, ein IT-Unternehmen Informatiker. 
  2. Persönliche Eignung und keine Ausschlussgründe: Der Lehrberechtigte (bei Unternehmen deren gesetzliche Vertreter) darf nicht vom Recht, Lehrlinge auszubilden, ausgeschlossen sein. Das Gesetz, insbesondere § 4 des Berufsausbildungsgesetzes, listet hierfür klare Ausschlussgründe auf. Dazu zählen rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten wie Betrug, Schmuggel oder Delikte, die eine charakterliche Nichteignung für den Umgang mit jungen Menschen nahelegen.Dies ist eine grundlegende Integritätsprüfung zum Schutz der Lehrlinge.  
  3. Betriebliche Eignung: Der Betrieb muss so eingerichtet sein und so geführt werden, dass dem Lehrling alle im offiziellen "Berufsbild" des Lehrberufs vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Dies ist der Kern der betrieblichen Zulassung und wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens genau geprüft.Darauf gehen wir in Kapitel 3 detailliert ein.  

Die Voraussetzungen für Dich als Ausbilder

Während der Lehrberechtigte die rechtliche Hülle darstellt, bist du als Ausbilder das Herz der Ausbildung. An dich werden daher sehr spezifische Anforderungen gestellt, die deine Eignung als Wissensvermittler und Mentor sicherstellen.

  1. Fachliche Kompetenz: Du musst ein ausgewiesener Experte in dem Lehrberuf sein, den du unterrichten möchtest. In der Regel wird dies durch deine eigene abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Lehrabschlussprüfung), eine Meisterprüfung oder langjährige, einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen.Du kannst nur lehren, was du selbst meisterhaft beherrschst.  
  2. Pädagogisch-methodische und rechtliche Qualifikation: Dies ist die entscheidende Zusatzqualifikation. Es reicht nicht, ein Fach zu können – du musst auch beweisen, dass du es vermitteln kannst. Diese Kompetenz wird durch die erfolgreiche Absolvierung der "Ausbilderprüfung" oder eines gleichwertigen "Ausbilderkurses" nachgewiesen.Dieser Schritt stellt sicher, dass du die psychologischen, didaktischen und rechtlichen Werkzeuge besitzt, um junge Menschen erfolgreich durch die Lehre zu führen.  
  3. Mindestalter: Um zur Ausbilderprüfung antreten zu können und als Ausbilder tätig zu sein, musst du das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Mit diesem grundlegenden Verständnis der Rollen und Anforderungen bist du bestens gerüstet für den nächsten Schritt: den Erwerb deiner persönlichen Lizenz zum Ausbilden.

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Deine Lizenz zum Ausbilden – Der Weg zur Ausbilderqualifikation

Die fachliche Expertise bringst du bereits mit. Der nächste entscheidende Schritt auf deinem Weg ist der Erwerb der pädagogischen und rechtlichen Qualifikation. Dies ist deine formelle "Lizenz zum Ausbilden", die bestätigt, dass du nicht nur weißt, was du tust, sondern auch, wie du dieses Wissen effektiv und gesetzeskonform an die nächste Generation weitergibst. Hier gibt es einen klassischen Weg, aber auch einige wertvolle Abkürzungen.

Der klassische Weg: Der Ausbilderkurs und das Fachgespräch

Für die meisten angehenden Ausbilder führt der Weg über den sogenannten Ausbilderkurs, der mit einem Fachgespräch (der eigentlichen Ausbilderprüfung) abschließt. Dieser Kurs ist weit mehr als eine trockene Pflichtveranstaltung; er ist ein intensives Training, das dich optimal auf deine verantwortungsvolle Rolle vorbereitet.

Der Kurs im Detail

Der Ausbilderkurs ist gesetzlich standardisiert und umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten.Angeboten wird er von zertifizierten Erwachsenenbildungseinrichtungen, allen voran dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (bfi).Die Kosten variieren je nach Bundesland und Kursformat (Präsenz, online oder Blended Learning), bewegen sich aber in der Regel in einem Rahmen von etwa 530 Euro bis 640 Euro. 

Die Inhalte des Kurses sind praxisorientiert und decken alle Facetten deiner zukünftigen Tätigkeit ab:  

  • Pädagogik und Jugendpsychologie: Du lernst die Lebenswelt von Jugendlichen in der Pubertät zu verstehen, wie du sie motivieren, führen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen kannst. Themen wie Kommunikation, Konfliktlösung und der Umgang mit Herausforderungen wie Cybermobbing oder Suchtprävention sind zentrale Bestandteile. 
  • Ausbildungsplanung und Didaktik: Dies ist der handwerkliche Teil deiner Ausbildertätigkeit. Du lernst, das offizielle Berufsbild eines Lehrberufs zu analysieren, daraus einen strukturierten betrieblichen Ausbildungsplan abzuleiten, Lernziele zu definieren und geeignete Lehrmethoden anzuwenden, um Wissen aktivierend zu vermitteln. 
  • Rechtlicher Rahmen: Du tauchst tief in die relevanten Gesetze ein. Das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) mit seinen spezifischen Arbeitszeit- und Schutzbestimmungen sowie die Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes werden zu deinem Handwerkszeug.Du lernst alles über Rechte und Pflichten im Lehrverhältnis – deine eigenen und die deines Lehrlings.  

Das Finale: Das Fachgespräch (Die Ausbilderprüfung)

Der Kurs schließt mit der Ausbilderprüfung ab, die in Form eines mündlichen Fachgesprächs stattfindet.Keine Sorge, hier geht es nicht um das sture Abfragen von Paragrafen. Der Ablauf ist sehr praxisnah gestaltet:  

  1. Fallbeispiel: Du erhältst eine konkrete Fallstudie aus dem Ausbildungsalltag.
  2. Vorbereitungszeit: Du hast 30 Minuten Zeit, um dich auf das Fallbeispiel vorzubereiten und deine Lösungsansätze zu strukturieren.
  3. Fachgespräch: In einem 30- bis 60-minütigen Gespräch mit den Prüfern erörterst du das Fallbeispiel, erklärst deine Vorgehensweise und beantwortest vertiefende Fragen.

Die Prüfung testet deine Fähigkeit, dein neu erworbenes Wissen auf reale Situationen anzuwenden. Mit dem positiven Abschluss des Fachgesprächs hältst du dein Zeugnis in den Händen und hast die gesetzliche Berechtigung, Lehrlinge auszubilden. 

Ausnahmen, die Gold wert sind: Wann Du Dir den Kurs sparen kannst

Das österreichische System ist pragmatisch. Es erkennt an, dass bestimmte hochqualifizierte Fachleute im Rahmen ihrer eigenen Aus- und Weiterbildung bereits jene pädagogischen, rechtlichen und unternehmerischen Kompetenzen nachgewiesen haben, die im Ausbilderkurs vermittelt werden. Für diese Personen gibt es die sogenannte "Gleichhaltung": Ihre bestehende Qualifikation ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig oder teilweise. Dies kann dir potenziell 40 Stunden Kurszeit und mehrere hundert Euro an Gebühren ersparen. 

Es ist daher unerlässlich, dass du prüfst, ob du in eine dieser Ausnahmekategorien fällst. Die folgende Tabelle gibt dir einen schnellen Überblick über die wichtigsten gleichgehaltenen Prüfungen und Ausbildungen.

Dein Turbo-Check: Ersetzt Deine Qualifikation den Ausbilderkurs?

Qualifikation (Prüfung oder Ausbildung)

Status

Meisterprüfung (mit entsprechendem Prüfungsmodul "Ausbilder")

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Unternehmerprüfung

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Befähigungsprüfung für Unternehmensberater

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Befähigungsprüfung für Technische Büros

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Rechtsanwaltsprüfung, Notariatsprüfung, Ziviltechnikerprüfung

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Abschluss einer Werkmeisterschule oder Bauhandwerkerschule

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Fachprüfung für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Beamte mit Dienstprüfung (Verwendungsgruppen A, B, C)

Ersetzt die Ausbilderprüfung vollständig.  

Abschluss einer mindestens zweijährigen Fachakademie

Gleichgehalten, wenn mind. 40 Stunden Berufspädagogik etc. nachgewiesen werden.  

Hinweis: Diese Liste ist eine Auswahl der häufigsten Fälle. Eine vollständige Aufstellung findest du in der Ausbilderprüfungs-Gleichhaltungsverordnung oder durch eine direkte Anfrage bei der Meisterprüfungsstelle deiner zuständigen Wirtschaftskammer.

Wenn deine Qualifikation in dieser Tabelle aufscheint, herzlichen Glückwunsch! Du hast eine wichtige Hürde bereits genommen. Wenn nicht, ist der Ausbilderkurs der klar definierte und bewährte Weg, um dein Ziel zu erreichen. Sobald du deine persönliche Qualifikation in der Tasche hast (oder weißt, dass du sie bereits besitzt), können wir uns dem nächsten großen Schritt zuwenden: der offiziellen Zulassung deines Unternehmens als Lehrbetrieb.

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Der Betrieb im Fokus – So wird Dein Unternehmen zum offiziellen Lehrbetrieb

Du hast deine persönliche Qualifikation als Ausbilder geklärt. Nun rückt dein Unternehmen in den Mittelpunkt. Damit es offiziell Lehrlinge aufnehmen darf, muss es ein staatliches Anerkennungsverfahren durchlaufen. Dieser Prozess stellt sicher, dass dein Betrieb nicht nur willens, sondern auch fähig ist, eine qualitativ hochwertige und vollständige Ausbildung zu gewährleisten.

Das Herzstück: Das Feststellungsverfahren nach § 3a BAG

Der zentrale administrative Akt auf dem Weg zum Lehrbetrieb ist das sogenannte Feststellungsverfahren.Es ist eine obligatorische Qualitätsprüfung, die jeder Betrieb durchlaufen muss, bevor er den ersten Lehrling in einem bestimmten Lehrberuf einstellen darf. 

Der Zweck des Verfahrens

Dieses Verfahren dient dem Schutz des Lehrlings und der Sicherung der Ausbildungsqualität. Die Behörde – konkret die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WKO) deines Bundeslandes – prüft, ob dein Unternehmen alle rechtlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt, um die im Berufsbild definierten Inhalte lückenlos zu vermitteln. 

Der Prozess Schritt-für-Schritt

Der Ablauf ist klar strukturiert und transparent:  

  1. Antragstellung: Noch bevor du einen Lehrvertrag abschließt, stellst du einen elektronischen Antrag auf Erlassung eines "Feststellungsbescheids" bei der Lehrlingsstelle der für dich zuständigen Wirtschaftskammer. 
  2. Die Prüfung und die "Sozialpartnerschaft": Nach Eingang deines Antrags beginnt die Prüfung. Hier zeigt sich ein Kernprinzip der österreichischen Wirtschaft: die Sozialpartnerschaft. Die Lehrlingsstelle der WKO (Vertretung der Arbeitgeber) arbeitet dabei eng mit der Kammer für Arbeiter und Angestellte (AK, Vertretung der Arbeitnehmer) zusammen.Die AK erhält deinen Antrag zur Stellungnahme und hat drei Wochen Zeit, diesen zu prüfen. In vielen Fällen findet auch ein gemeinsamer Besuch von WKO und AK in deinem Betrieb statt, um sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten zu machen.Diese Zusammenarbeit stellt sicher, dass die Entscheidung ausbalanciert ist und sowohl die Interessen des Betriebs als auch die Rechte des zukünftigen Lehrlings gewahrt bleiben.  
  3. Der Bescheid: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhältst du den positiven Feststellungsbescheid. Dies ist deine offizielle "Urkunde", die deinem Betrieb die Berechtigung erteilt, in dem beantragten Lehrberuf auszubilden. 

Wichtige Fristen und Regeln

Beachte im Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren einige wichtige Fristen:

  • Gültigkeit: Der positive Bescheid verfällt, wenn du nicht innerhalb von 15 Monaten nach seiner Rechtskraft den ersten Lehrling in diesem Beruf aufnimmst. 
  • Neues Verfahren: Ein neues Feststellungsverfahren ist notwendig, wenn du in einem weiteren, nicht verwandten Lehrberuf ausbilden möchtest. Ebenso muss das Verfahren wiederholt werden, wenn seit dem Beginn des letzten Lehrverhältnisses in deinem Betrieb mehr als 10 Jahre vergangen sind. 

Die "Bibel" Deiner Ausbildung: Das Berufsbild

Was genau wird beim Feststellungsverfahren geprüft? Die Prüfer orientieren sich an einem zentralen Dokument: dem Berufsbild. Für jeden der rund 200 Lehrberufe in Österreich gibt es eine eigene Ausbildungsordnung, deren Herzstück das Berufsbild ist. 

Link: https://www.bmwet.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/lexicon.html?selection=all

Dieses Berufsbild ist der gesetzlich verbindliche Lehrplan für die betriebliche Ausbildung. Es listet detailliert – meist nach Lehrjahren gegliedert – alle Fertigkeiten und Kenntnisse auf, die du deinem Lehrling vermitteln musst.Die zentrale Frage der Prüfung lautet daher: Ist dein Betrieb von seiner Ausstattung, seiner Organisation und seinen Aufträgen her in der Lage, 100 % dieses Curriculums abzudecken?. 

Wenn's alleine nicht geht: Die Lösung "Ausbildungsverbund"

Gerade für spezialisierte Klein- und Mittelbetriebe ist es oft eine Herausforderung, das gesamte, breit gefächerte Berufsbild eines Lehrberufs im eigenen Haus abzudecken. Das Gesetz bietet hierfür eine äußerst praktische Lösung: den Ausbildungsverbund

Das Konzept ist einfach: Wenn du bestimmte Teile der Ausbildung nicht selbst vermitteln kannst, darfst du dich mit einem Partner zusammentun, der diese Lücke füllt. Das kann ein anderer Betrieb oder eine externe Bildungseinrichtung wie das WIFI sein.Diese Kooperation wird formell im Lehrvertrag festgehalten und stellt sicher, dass der Lehrling am Ende seiner Ausbildung trotzdem alle erforderlichen Kompetenzen erworben hat. Der Ausbildungsverbund ist ein entscheidender Faktor, der es auch hochspezialisierten Unternehmen ermöglicht, am dualen System teilzunehmen und sich ihre eigenen Fachkräfte heranzubilden.  

Der Profi-Tipp: Die 18-Monats-Frist für Deine Ausbilderprüfung

Hier kommt einer der wichtigsten Praxistipps, der dir enorme Flexibilität verschafft. Das Gesetz erlaubt eine pragmatische Reihenfolge: Du kannst das Feststellungsverfahren für deinen Betrieb beantragen und den positiven Bescheid erhalten, selbst wenn du (oder dein designierter Mitarbeiter) die Ausbilderprüfung noch nicht abgelegt hast. 

Sobald der Feststellungsbescheid rechtskräftig ist, kannst du sofort einen Lehrling einstellen und mit der Ausbildung beginnen. Die Ausbilderqualifikation muss dann innerhalb einer Frist von 18 Monaten nachgeholt werden.Diese Regelung ist ein enormer Vorteil. Sie entkoppelt die betriebliche Zulassung von der persönlichen Qualifikation und verhindert, dass du eine perfekte Lehrlingskandidatin oder einen perfekten Kandidaten verlierst, nur weil der nächste Ausbilderkurs erst in ein paar Monaten stattfindet. Du kannst agil handeln und die Formalitäten parallel erledigen.  

Die Praxis – Rahmenbedingungen und wichtige Kennzahlen

Du hast deine persönliche Qualifikation und die offizielle Zulassung für deinen Betrieb. Herzlichen Glückwunsch! Bevor du nun den Lehrvertrag unterschreibst, gibt es noch ein paar wichtige operative Rahmenbedingungen, die du für eine qualitativ hochwertige Ausbildung kennen und einhalten musst.

Qualität vor Quantität: Wie viele Lehrlinge darfst Du betreuen?

Um eine intensive und persönliche Betreuung zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber klare Verhältniszahlen für die Anzahl der Lehrlinge pro Ausbilder festgelegt. Diese Regeln sollen verhindern, dass Lehrlinge in großen Gruppen untergehen und ihre individuelle Förderung zu kurz kommt. 

Die Schlüsselzahlen aus dem Berufsausbildungsgesetz lauten:  

  • Grundregel: Für die ersten ein bis zwei Lehrlinge im Betrieb genügt eine fachlich geeignete Person (also der Lehrberechtigte selbst oder ein bestellter Ausbilder). 
  • Nebenberuflicher Ausbilder: Ein Ausbilder, der neben der Ausbildung auch noch andere reguläre Aufgaben im Betrieb erfüllt, darf maximal fünf Lehrlinge gleichzeitig betreuen.
  • Hauptberuflicher Ausbilder: Ein Ausbilder, der sich ausschließlich der Ausbildung widmet, darf die Verantwortung für bis zu 15 Lehrlinge übernehmen.

Diese Zahlen sind Obergrenzen und dienen als Leitplanke für eine verantwortungsvolle Ausbildungsplanung.

Deine wichtigsten Ansprechpartner und Unterstützer

Auf deinem Weg als Ausbilder bist du nicht allein. Das österreichische System baut auf ein starkes Netzwerk von Institutionen, die dich beraten, unterstützen und den administrativen Rahmen sicherstellen. Deine drei wichtigsten Partner sind:

  1. Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer (WKO): Sie ist deine zentrale Service- und Verwaltungsdrehscheibe.Die Lehrlingsstelle ist zuständig für das Feststellungsverfahren, die Registrierung (Protokollierung) der Lehrverträge, die Organisation der Lehrabschlussprüfungen (LAP) und steht dir bei allen rechtlichen und organisatorischen Fragen zur Seite. 
  2. Die Arbeiterkammer (AK): Die AK ist die gesetzliche Interessenvertretung deines Lehrlings.Sie achtet auf die Einhaltung der Rechte des Lehrlings, prüft die Lehrverträge und wirkt, wie gesehen, beim Feststellungsverfahren mit.Ein faires und korrektes Miteinander ist die beste Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.  
  3. Die Berufsschule: Die Ausbildung im dualen System findet an zwei Lernorten statt: im Betrieb und in der Berufsschule. Als Ausbilder bist du gesetzlich verpflichtet, den Kontakt zur Berufsschule zu halten.Ein regelmäßiger Austausch mit den Lehrern stellt sicher, dass sich praktische Ausbildung und theoretischer Unterricht optimal ergänzen und ihr gemeinsam auf den Erfolg des Lehrlings hinarbeiten könnt.  

Zusammenfassung und Deine nächsten Schritte

Der Weg vom Fachexperten zum anerkannten Ausbilder in einem zertifizierten Lehrbetrieb ist ein klar strukturierter Prozess. Wenn man die Schritte kennt, verliert er schnell seinen Schrecken und wird zu einer planbaren und lohnenden Reise. Du hast nun das gesamte Rüstzeug, um diese Reise erfolgreich anzutreten.

Lass uns die entscheidenden Meilensteine noch einmal zusammenfassen:

  1. Persönliche Qualifikation klären: Überprüfe als Erstes, ob du aufgrund deiner bestehenden Qualifikationen (z.B. Meisterprüfung) von der Ausbilderprüfung befreit bist. Wenn nicht, ist der 40-stündige Ausbilderkurs mit anschließendem Fachgespräch dein klarer Weg zum Ziel.
  2. Betriebliche Zulassung beantragen: Starte parallel dazu das Feststellungsverfahren bei der Lehrlingsstelle deiner Wirtschaftskammer. Dieser offizielle Akt bestätigt, dass dein Unternehmen die nötige Eignung besitzt, um eine vollständige und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.
  3. Die Ausbildung beginnen: Sobald du den positiven Feststellungsbescheid in Händen hältst, kannst du loslegen. Nutze die flexible 18-Monats-Frist, um deine persönliche Ausbilderqualifikation bei Bedarf nachzuholen, und suche dir deine erste Lehrlingskandidatin oder deinen ersten Lehrlingskandidaten.

Die Entscheidung, auszubilden, ist eine der nachhaltigsten, die du für dein Unternehmen treffen kannst. Du sicherst dir nicht nur die Fachkräfte von morgen, die deinen Betrieb von der Pike auf kennen, sondern übernimmst auch eine wertvolle gesellschaftliche Verantwortung. Du gibst jungen Menschen eine Perspektive und formst mit deinem Wissen und deiner Erfahrung ihre berufliche Zukunft.

Der erste Schritt ist oft der schwerste, aber du bist jetzt bestens informiert. Zögere nicht, die Unterstützung der Experten in Anspruch zu nehmen.

Dein direkter Draht zum Start: Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern sind deine erste und wichtigste Anlaufstelle. Hier findest du alle Anträge, Formulare und persönliche Beratung für dein Bundesland: