10. Teil Ausbilderprüfung - Überstunden bei Lehrlingen

In dieser Serie bereiten wir die wichtigsten Themen der österreichischen Ausbilderprüfung verständlich und praxisnah auf, damit du für die Prüfung perfekt gerüstet bist und den Ausbildungsalltag souverän meisterst – egal, ob Einsteiger oder erfahrene:r Ausbilder:in!

10. Teil Ausbilderprüfung - Überstunden bei Lehrlingen
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Einleitung: Die heikle Zone – Arbeitszeit, Überstunden und deine Verantwortung

Als Ausbilderin oder Ausbilder trägst du eine immense Verantwortung. Du vermittelst nicht nur fachliche Kompetenzen, sondern prägst auch das Verständnis deiner Lehrlinge von der Arbeitswelt. Ein zentraler, aber oft heikler Bereich dabei ist die Arbeitszeit. Fragen wie „Darf mein Lehrling heute länger bleiben, um das Projekt fertigzustellen?“ oder „Wie bezahle ich eigentlich diese zusätzliche halbe Stunde korrekt?“ sind alltäglich, aber die Antworten sind komplex und mit rechtlichen Fallstricken gespickt.

Die korrekte Handhabung von Arbeitszeiten, Überstunden und Mehrarbeit ist weit mehr als eine administrative Pflicht. Sie ist ein Kernstück deiner gesetzlichen Fürsorgepflicht.Fehler können nicht nur zu empfindlichen Verwaltungsstrafen führen, sondern auch das Vertrauensverhältnis zu deinem Lehrling nachhaltig beschädigen.  

Dieser Artikel ist dein Kompass durch den Paragraphendschungel. Er erklärt dir verständlich und praxisnah die strengen Regeln für Lehrlinge, zeigt die feinen Unterschiede zwischen Mehrarbeit und Überstunden auf und macht dich auf die entscheidenden Änderungen aufmerksam, die mit dem 18. Geburtstag deines Lehrlings eintreten. So handelst du nicht nur rechtssicher, sondern beweist auch Professionalität und Fairness.

Kapitel 1: Das Fundament – Die reguläre Arbeitszeit für jugendliche Lehrlinge

Bevor wir über Abweichungen sprechen können, müssen wir das Fundament kennen: die reguläre Arbeitszeit. Für alle Lehrlinge unter 18 Jahren ist die primäre Rechtsquelle nicht das allgemeine Arbeitszeitgesetz (AZG), sondern das wesentlich strengere Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG)

Die Philosophie hinter diesem Gesetz ist fundamental anders. Es geht nicht darum, betriebliche Flexibilität zu maximieren, sondern darum, die Gesundheit, Sicherheit und die positive Entwicklung junger Menschen umfassend zu schützen.Das Gesetz zieht bewusst enge Grenzen, um zu verhindern, dass Lehrlinge als flexible Arbeitskraft für betriebliche Spitzen missbraucht werden. Die Ausbildung hat immer Vorrang vor der reinen Arbeitsleistung.Wenn du diesen Schutzgedanken verinnerlichst, wird dir klar, warum die Regeln so strikt sind und warum die Anordnung von Überstunden dem Geist des Gesetzes fundamental widerspricht.  

Die Eckpfeiler der Normalarbeitszeit für Lehrlinge unter 18 Jahren sind klar definiert:

  • Tägliche Arbeitszeit: Grundsätzlich maximal 8 Stunden. 
  • Wöchentliche Arbeitszeit: Grundsätzlich maximal 40 Stunden. 
  • Ausnahmen durch Durchrechnung: Es gibt die Möglichkeit, die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 9 Stunden auszudehnen, wenn dadurch eine längere zusammenhängende Freizeit (z.B. ein „kurzer Freitag“) ermöglicht wird. Die wöchentliche Arbeitszeit darf aber im Durchschnitt eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraums 40 Stunden nicht überschreiten. Eine solche Regelung muss oft im Kollektivvertrag vorgesehen sein. 

Zusätzlich gelten unverzichtbare Schutzbestimmungen, die du strikt einhalten musst:

  • Ruhepausen: Nach spätestens 6 Stunden Arbeit steht deinem Lehrling eine ununterbrochene Pause von mindestens 30 Minuten zu. Diese Pause darf nicht aufgeteilt werden. 
  • Tägliche Ruhezeit: Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden liegen. 
  • Wochenendruhe: Lehrlinge haben Anspruch auf eine ununterbrochene wöchentliche Freizeit von zwei zusammenhängenden Kalendertagen, die den Sonntag beinhalten muss. Diese Ruhezeit muss im Regelfall spätestens am Samstag um 13:00 Uhr beginnen.Für Branchen wie das Gastgewerbe oder den Handel gibt es spezifische Ausnahmeregelungen. 
  • Nachtarbeitsverbot: Grundsätzlich dürfen Jugendliche zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht beschäftigt werden. Auch hier gibt es wenige, branchenspezifische Ausnahmen, etwa für Bäckerlehrlinge (ab 4 Uhr) oder im Gastgewerbe (über 16 Jahre bis 23 Uhr). 

Kapitel 2: Der Grundsatz: Überstunden für Lehrlinge sind strikt verboten!

Die klarste und wichtigste Regel zuerst: Für Lehrlinge unter 18 Jahren sind Überstunden grundsätzlich verboten.Dies gilt absolut und ohne jede Ausnahme für Jugendliche unter 16 Jahren. 

Der Gesetzgeber formuliert dies so unmissverständlich, um den bereits erwähnten Schutzgedanken in die Praxis umzusetzen. Die Ausbildung soll nicht durch übermäßige Arbeitsbelastung gefährdet werden. Die körperliche und geistige Gesundheit des Lehrlings sowie der Lernerfolg stehen im Vordergrund. Dein Lehrling ist im Betrieb, um einen Beruf zu erlernen, nicht um als vollwertige Arbeitskraft Produktionslücken zu füllen.

Hier lauert jedoch ein rechtlicher Fallstrick, den viele Ausbilder übersehen: das Paradoxon der „verbotenen, aber bezahlungspflichtigen“ Überstunde. Sollte ein Lehrling dennoch – ob zulässig oder unzulässig – Überstunden leisten, entsteht trotzdem ein uneingeschränkter Anspruch auf Bezahlung. Das bedeutet, du musst nicht nur den Grundlohn für diese Zeit zahlen, sondern auch den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Überstundenzuschlag von in der Regel 50 %. 

Die Rechtswidrigkeit der Anordnung hebt die Zahlungspflicht also nicht auf. Für deinen Betrieb entsteht dadurch ein doppeltes Risiko:

  1. Das finanzielle Risiko: Die Kosten für die (unzulässige) Überstunde inklusive des hohen Zuschlags.
  2. Das rechtliche Risiko: Eine Verwaltungsstrafe durch das zuständige Arbeitsinspektorat wegen eines Verstoßes gegen das KJBG. 

Diese Konsequenz unterstreicht, wie ernst der Gesetzgeber das Überstundenverbot für Jugendliche nimmt. Es ist keine Empfehlung, sondern eine zwingende Vorschrift.

Kapitel 3: Die Nadel im Heuhaufen – Die einzige Ausnahme für Überstunden (ab 16 Jahren)

Nach der klaren Ansage des Verbots kommen wir nun zur einzigen, sehr eng gefassten Ausnahme. Diese gilt ausschließlich für Lehrlinge, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und darf keinesfalls zur Regel werden. 

Die Ausnahme betrifft sogenannte Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten. Der Gesetzestext definiert genau, was darunter zu verstehen ist:  

  • Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, die den laufenden Betrieb erheblich stören würden.
  • Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder die Aufrechterhaltung des vollen Betriebs arbeitstechnisch abhängt.
  • Arbeiten zur abschließenden Kundenbedienung, einschließlich der damit direkt zusammenhängenden notwendigen Aufräumarbeiten.

Praxisbeispiele zur Verdeutlichung:

  • Zulässig: Ein Lehrling im Einzelhandel bedient nach dem offiziellen Ladenschluss noch einen letzten Kunden an der Kasse und rechnet diese ab.
  • Zulässig: Eine Friseurlehrling föhnt die Haare der letzten Kundin fertig und reinigt danach ihren Arbeitsplatz.
  • Unzulässig: Allgemeine Lagertätigkeiten, weil tagsüber keine Zeit dafür war.
  • Unzulässig: Das Aufarbeiten von unerledigten Akten oder Bestellungen.
  • Unzulässig: Inventurarbeiten nach Betriebsschluss.

Selbst wenn eine dieser Tätigkeiten zutrifft, sind die quantitativen Grenzen extrem streng:

  • Die Arbeitszeit darf um maximal eine halbe Stunde pro Tag ausgedehnt werden. 
  • Pro Woche dürfen insgesamt maximal drei Stunden solcher Mehrleistungen anfallen. 
  • Die tägliche Gesamtarbeitszeit darf inklusive dieser Mehrleistung niemals 9,5 Stunden überschreiten

Die korrekte Abgeltung dieser ausnahmsweise geleisteten Überstunden ist ebenfalls klar geregelt:

  • Vergütung in Geld: Es gebührt ein Zuschlag von 50 % auf den anteiligen Stundenlohn des Lehrlingseinkommens. 
  • Vergütung in Zeit: Alternativ kann ein Zeitausgleich im Verhältnis 1:1,5 vereinbart werden. Das bedeutet, für eine geleistete Überstunde erhält der Lehrling 1,5 Stunden Freizeit.Dieser Ausgleich muss zeitnah, am besten in derselben oder spätestens in der darauffolgenden Kalenderwoche, gewährt werden. 

Kapitel 4: Der feine, aber entscheidende Unterschied: Mehrarbeit vs. Überstunden

Einer der häufigsten und folgenreichsten Fehler in der Praxis ist die Verwechslung von Mehrarbeit und Überstunden. Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei, sondern hat direkte finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel zweier verschiedener Rechtsgrundlagen: dem allgemeinen Gesetz und dem spezifischen Kollektivvertrag.

Die Logik dahinter basiert auf der Hierarchie der Rechtsnormen. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) legt die absolute Obergrenze der Normalarbeitszeit für alle Arbeitnehmer mit 40 Stunden pro Woche fest. Ein Kollektivvertrag (KV) kann als branchenspezifische Vereinbarung jedoch nur günstigere Bedingungen für die Arbeitnehmer vorsehen, also zum Beispiel eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden, wie es im Handel oder in der Metallbranche üblich ist.Durch diese Besserstellung entsteht eine Lücke zwischen der kollektivvertraglichen und der gesetzlichen Normalarbeitszeit. Und genau diese Lücke ist der definitorische Unterschied.  

  • Definition Mehrarbeit: Mehrarbeit sind jene Arbeitsstunden, die zwischen der im Kollektivvertrag festgelegten kürzeren Normalarbeitszeit (z.B. 38,5 Stunden) und der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden liegen. 
  • Definition Überstunden: Überstunden sind jene Arbeitsstunden, die die gesetzliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag ODER 40 Stunden pro Woche überschreiten

Machen wir es an einem konkreten Rechenbeispiel fest: Dein Kollektivvertrag sieht eine Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden pro Woche vor. Dein (minderjähriger) Lehrling arbeitet in einer Woche ausnahmsweise (und zulässigerweise) 42 Stunden. Die Abrechnung muss wie folgt aufgeschlüsselt werden:

  • Stunden 1 bis 38,5: Normale Arbeitszeit, Bezahlung mit dem Grundlohn.
  • Stunden 38,5 bis 40: Das sind 1,5 Stunden Mehrarbeit.
  • Stunden 40 bis 42: Das sind 2 Stunden Überstunden.

Die Abgeltung von Mehrarbeit ist im jeweiligen Kollektivvertrag geregelt. Oftmals ist diese Mehrarbeit zuschlagsfrei oder wird im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitmodellen (Bandbreite) über einen längeren Zeitraum ausgeglichen.Es ist also unerlässlich, dass du die Bestimmungen deines spezifischen Kollektivvertrags kennst.  

Ein Sonderfall ist die Teilzeit-Lehre: Sollte ein Lehrling aus bestimmten Gründen (z.B. gesundheitlich, Kinderbetreuung) eine Teilzeit-Lehre absolvieren und eine reduzierte wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 20 Stunden) vereinbart haben, gelten die Stunden zwischen der vereinbarten Teilzeit (20h) und der kollektivvertraglichen Vollzeit (z.B. 38,5h) als Mehrstunden. Hierfür gebührt ein gesetzlicher Zuschlag von 25 %, sofern der Kollektivvertrag keine andere, für den Lehrling günstigere Regelung vorsieht. 

Kapitel 5: Der 18. Geburtstag: Wenn aus Lehrlingen erwachsene Arbeitnehmer werden

Der 18. Geburtstag deines Lehrlings ist ein entscheidender Wendepunkt – nicht nur persönlich, sondern auch arbeitsrechtlich. An diesem Tag endet die Anwendbarkeit des strengen Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes (KJBG). Dein Lehrling unterliegt ab sofort dem allgemeinen Arbeitszeitgesetz (AZG), genau wie alle anderen erwachsenen Mitarbeiter in deinem Betrieb. 

Das bedeutet, dass nun regulär Überstunden im Rahmen der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Grenzen (z.B. bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche) angeordnet werden können.Doch genau hier lauert die größte und teuerste Falle für viele Betriebe.  

Die entscheidende Änderung betrifft die Berechnungsgrundlage für die Überstundenvergütung. Viele Ausbilder und sogar Personalabteilungen gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Überstunden weiterhin auf Basis des (relativ niedrigen) Lehrlingseinkommens berechnet werden. Das ist falsch und kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Das Gesetz schreibt unmissverständlich vor: Bei Lehrlingen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist für die Berechnung der Überstundenvergütung der niedrigste im Betrieb bezahlte Facharbeiterlohn bzw. das niedrigste Angestelltengehalt der jeweiligen Beschäftigungsgruppe heranzuziehen. 

Diese Regelung soll verhindern, dass volljährige, aber noch in Ausbildung befindliche Arbeitskräfte als billige Überstundenleister ausgenutzt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind enorm. Ein Praxisbeispiel verdeutlicht diesen „rechtlichen Klippensprung“:

  • Annahme: Dein Lehrling (19 Jahre) im Metallgewerbe leistet eine Überstunde.
  • Sein Lehrlingseinkommen entspricht einem Stundenlohn von ca. 8 Euro.
  • Der niedrigste Facharbeiterlohn im Betrieb beträgt 17 Euro pro Stunde.

Falsche Berechnung (basierend auf Lehrlingseinkommen): 8 Euro (Grundlohn) + 4 Euro (50 % Zuschlag) = 12 Euro Kosten für die Überstunde.

Korrekte Berechnung (basierend auf Facharbeiterlohn): 17 Euro (Grundlohn) + 8,50 Euro (50 % Zuschlag) = 25,50 Euro Kosten für die Überstunde.

Der Unterschied ist gewaltig. Die Überstunde kostet den Betrieb mehr als das Doppelte der fälschlicherweise angenommenen Kosten. Die Tatsache, dass es zu diesem Thema spezifische Anfragen in Fachforen gibt, zeigt, wie verbreitet diese Unklarheit ist.  

Dein Praxistipp: Markiere dir den 18. Geburtstag deiner Lehrlinge im Kalender. Sprich proaktiv und rechtzeitig mit deiner Personalverrechnung, um sicherzustellen, dass die Umstellung bei der Lohnabrechnung korrekt erfolgt. Das erspart dir böse Überraschungen und rechtliche Auseinandersetzungen.

Kapitel 6: Alles auf einen Blick – Die Regeln nach Alter im direkten Vergleich

Die vielen Regeln und Ausnahmen können verwirrend sein. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Bestimmungen zusammen und dient dir als schnelle und verlässliche Referenz im Ausbildungsalltag. Sie stellt die komplexen Informationen aus Gesetz und Kollektivverträgen übersichtlich dar und hilft dir, auf einen Blick die korrekten Regeln für das jeweilige Alter deines Lehrlings zu finden.

Kriterium

Lehrlinge unter 16 Jahre

Lehrlinge 16 bis 17 Jahre

Lehrlinge ab 18 Jahre

Gesetzliche Grundlage

KJBG  

KJBG  

Arbeitszeitgesetz (AZG)  

Normalarbeitszeit

Max. 8h / Tag, 40h / Woche  

Max. 8h / Tag, 40h / Woche  

Gemäß AZG & Kollektivvertrag  

Überstunden erlaubt?

Nein, striktes Verbot  

Nur in Ausnahmefällen  

Ja, im Rahmen des AZG  

Ausnahme für Überstunden

Keine

Nur für Vor- & Abschlussarbeiten  

Keine spezielle Ausnahme nötig

Maximales Ausmaß

0

0,5h / Tag, 3h / Woche  

Gemäß AZG (z.B. max. 12h/Tag)  

Abgeltung Überstunden

- (trotzdem zahlungspflichtig )  

Zuschlag oder Zeitausgleich  

Zuschlag oder Zeitausgleich  

Basis der Abgeltung

-

Lehrlingseinkommen

Niedrigster Facharbeiterlohn im Betrieb  

Mehrarbeit möglich?

Ja, wenn KV < 40h  

Ja, wenn KV < 40h  

Ja, wenn KV < 40h  

Abgeltung Mehrarbeit

Gemäß KV / Gesetz  

Gemäß KV / Gesetz  

Gemäß KV / Gesetz  

Kapitel 7: Deine Checkliste für die Praxis

Nutze diese Checkliste als tägliches Werkzeug, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben und deine Rolle als verantwortungsvolle:r Ausbilder:in bestmöglich auszufüllen.

  • Kenne das Alter deines Lehrlings: Das Alter ist der entscheidende Faktor, der bestimmt, welche Regeln gelten.
  • Kenne deinen Kollektivvertrag: Wie hoch ist die wöchentliche Normalarbeitszeit? Gibt es Sonderregelungen zu Mehrarbeit, Bandbreiten oder Zuschlägen? 
  • Dokumentiere Arbeitszeiten lückenlos: Führe das gesetzlich vorgeschriebene Verzeichnis der beschäftigten Jugendlichen und sorge für eine exakte Zeiterfassung. Das ist deine beste Absicherung im Streitfall. 
  • Definiere "Ausnahme" eng: Nutze die Überstunden-Ausnahme für 16- und 17-Jährige nur für die exakt definierten Tätigkeiten und niemals als flexible Reserve für den Regelbetrieb.
  • Unterscheide klar zwischen Mehrarbeit und Überstunden: Stelle sicher, dass du und deine Personalverrechnung diesen Unterschied kennen und korrekt abrechnen.
  • Handle proaktiv beim 18. Geburtstag: Informiere die Personalverrechnung rechtzeitig über den Stichtag und die geänderte, teurere Berechnungsgrundlage für Überstunden. 
  • Kommuniziere klar und transparent: Sprich offen mit deinem Lehrling über die geltenden Arbeitszeitregeln. Das schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor.
  • Im Zweifel: Fragen! Bevor du eine potenziell falsche und teure Entscheidung triffst, kontaktiere die Lehrlingsstelle deiner Wirtschaftskammer oder die Arbeiterkammer. Diese Stellen bieten kompetente und kostenlose Beratung. 

Abschluss: Mit Wissen und Weitblick – Deine Rolle als verantwortungsvolle:r Ausbilder:in

Die Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden bei Lehrlingen sind komplex, aber beherrschbar. Die Kernbotschaften sind klar: der unbedingte Schutz der Jugendlichen, der feine, aber wichtige Unterschied zwischen Mehr- und Überstunden und der finanzielle Fallstrick bei Lehrlingen über 18.

Dein Umgang mit diesem Thema ist ein Gradmesser für die Qualität deiner Ausbildung. Du bist nicht nur Wissensvermittler, sondern auch ein Vorbild für faires, respektvolles und gesetzeskonformes Handeln in der Arbeitswelt. Ein professioneller und korrekter Umgang mit der Arbeitszeit ist ein starkes Signal an deine Lehrlinge und ein wesentlicher Baustein für eine positive und erfolgreiche Ausbildung. Ein fundiertes Wissen schützt nicht nur deinen Betrieb vor rechtlichen Konsequenzen, sondern stärkt vor allem die Beziehung zu deinem Lehrling und legt den Grundstein für eine motivierte und loyale zukünftige Fachkraft.